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Interessenbindungen der Behörden und Kommissionen

Gemäss § 42 Gemeindegesetz haben Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenzulegen. Die in der Politischen Gemeinde Regensberg betroffenen Behördenmitglieder von Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission kommen ihrer Pflicht hiermit durch Selbstdeklaration nach. Die entsprechenden Angaben für die Amtsperiode 2022 - 2026 können Sie nachstehendem Dokument entnehmen. 

Interessenbindungen GR und RPK; Amtsperiode 2022 - 2026 [pdf, 52 KB] [pdf, 201 KB]